Meines Erachtens liegt die Lösung alleine in einem einen sehr viel höheren Spitzensteuersatz von – sagen wir –
90%, dies allerdings erst ab einem Jahreseinkommen (JE), das kein Ausdruck von persönlicher Leistungsfähigkeit mehr sein kann. Eine Verhinderung von
überzogenen JE und damit eine Neidprävention können nur über eine hohe Spitzensteuer für extrem hohe JE erreicht werden. Keine natürliche Person benötigt mehr als – z.B. -
500.000.-EUR p.a. frei verfügbares NettoJE zum Leben. Kein Mensch kann innerhalb seiner Arbeitszeit Leistungen erbringen, die p.a. mehr als eine Mio. EUR an finanz. Gegenleistung verdienen - sei die
(positive) Auswirkung seiner Arbeit auch noch so wertvoll. Wer mehr bezieht, hat den Großteil davon via Einkommenssteuer an die Gemeinschaft abzugeben. Von einer
On-Top-Jahrestantieme in Höhe von z.B. einer Mio. EUR bleiben dem Topmanager dann noch 100.000 EUR nach Steuern (und dem Staat fürs Gemeinwohl 900.000 EUR) - und das ist genug bzw. dann gar nicht
mehr sinnvoll, so dass sein Arbeitgeber die Mio. vielleicht sinnvoller für anderes als für Spitzenmanagergehälter ausgibt. Eine solche Abschöpfung von Spitzenentgelten löst sämtliche Probleme
mit ungerechtfertigten Entgelten für Manager, Banker, Fußballspieler, Sänger, Top-Modells, Abfindungen, Ex-Bundespräsidenten etc.
Dafür müssen die sog. Leistungsträger in der Mittelschicht, deren JE bei 40.000 bis 100.000 EUR liegen, steuerlich
entlastet werden, damit sich deren (Mehr-)Leistung lohnt.
Die o.g. JE-Grenzen können - je nach politischem Konsens - abweichend festgelegt werden: Die Linken mögen die 90% Einkommenssteuer schon bei
500.000 EUR JE setzen wollen, die FDP ggf. erst ab 2 Mio. EUR, aber eine - wie auch immer im Detail - angemessen festgelegte Grenze, ab der persönliche Einkünfte (inkl. Lottogewinne!) zum
größten Teil wegbesteuert werden, ist der einzige Weg, um die zurecht kritisierten schlechten Auswüchse der Marktwirtschaft zu unterbinden und gleichzeitig Steuerentlastungen für die Mittelschicht zu
finanzieren und somit letztlich für eine "gerechtere" Einkommensverteilung (ganz im Sinne eines staatlich organisierten, christlichen Teilens) sorgen zu
können.
Das Argument der Gegner hoher Spitzensteuersätze ist die Angst um die Abwanderung von Top-Kräften (egal ob in der Wirtschaft oder im
Sport) weg von Deutschland. Ich aber sage: keine Sorge - es finden sich auch weiterhin genügend fähige Köpfe, die für eine Mio. EUR JE als Banker, Manager, TV-Star
oder Fußballprofi in Deutschland Karriere machen und Top-Leistung bringen wollen, denn der Grenznutzen jeder weiteren Einkommenszahlung geht ab den genannten Größenordnungen für die zahlenden
Unternehmen und die Gesellschaft gegen Null ...
Gerne würde ich mehr über die Position unserer Kirche zu dieser Frage lesen ... Wurde im Vorfeld des für uns so bedeutenden Ersten Vatikanischen Konzils das Thema
"Sozialgerechtigkeit" noch sehr kontrovers diskutiert und auch mit dem vom Lehramt verurteilten "Modernismus" in Verbindung gebracht, so hat sich die katholische Soziallehre später
ja intensiv dieser Gerechtigkeitsfrage angenommen.
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Auch wenn dies die grundsätzlichen Überlegungen zur (Einkommens-)Gerechtigkeit sprengt, soll nachfolgendes Rechenbeispiel die konkreten Auswirkungen des vorstehend skizzierten
Ansatzes zeigen.
Hintergrund:
- Nachfolgend ein einfaches, für jeden verständliches und leicht berechenbares Steuermodell.
- Der Grundfreibetrag beträgt 10.000.-EUR Jahreseinkommen.
- Die Steuersätze betragen - jeweils ab bestimmten Jahreseinkommen - 20% bzw. 30% bzw. 50% bzw. 90% für jeden über die jeweilige Grenze hinaus verdienten Euro. Es wird immer nur das Mehreinkommen
mit dem höheren Satz besteuert.
- Die hier gezogenen Einkommensgrenzen (10.000 / 50.000 / 100.000 / 1 Mio.) können auch abweichend festgelegt werden (je nach politischem Willen). Sie werden alle fünf Jahre angepasst (Inflation
etc. berücksichtigen, gegen "kalte Progression").
- Jede natürliche Person wird derart besteuert (nicht jedoch Unternehmensgewinne, die nicht an natürliche Personen ausgeschüttet werden - die Besteuerung von Unternehmensgewinnen ist anders/separat
zu regeln).
- Ehegatten-/Familiensplitting etc. sind davon unabhängig gültig/zu regeln. Eine Möglichkeit zur Familienförderung wäre z.B. ein kinderbezogenes Steuersplitting (statt Ehegattensplitting),
d.h. ähnlich wie heute die Anrechnung der Kinderfreibeträge zum Steuerpflichtigen wird das zu versteuernde Einkommen auf die Zahl der zuzurechnenden Kinder (nicht aber auf die Ehegatten)
mitverteilt.
Steuer S in Abhängigkeit vom zu versteuernden Jahreseinkommen E:
- Für E < 10.000 EUR:
S = 0.-EUR
- Für 10.000 EUR <= E < 50.000 EUR: S = (E – 10.000) * 20%
- Für 50.000 EUR <= E < 100.000 EUR: S = 8.000 + (E – 50.000) * 30%
- Für 100.000 EUR <= E < 1.000.000 EUR: S = 23.000 + (E – 100.000) * 50%
- Für 1.000.000 EUR <= E: S = 473.000 + (E
– 1.000.000) * 90%