Sie denken über einen Kirchenaustritt bzw. Kirchenwechsel / Konfessionswechsel und einen Beitritt zur "alternativ-katholischen", zur alt-katholischen Kirche nach? Wie funktioniert das? Zunächst muss man (soweit noch Kirchenmitglied) aus seiner bisherigen Kirche austreten. Die Erklärung des Kirchenaustritts erfolgt beim Standesamt (in WHV: RATRiUM, Rathausplatz 10, 2. OG; Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr, nachmittags nur nach Vereinbarung). Der Kirchenaustritt kann nur persönlich zur Niederschrift vor dem Standesbeamten des Wohnorts oder Notar erklärt werden (ein Vordruck kann nicht zugesandt werden).
Für Kinder unter 14 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Austritt (Kinder ab 12 Jahren müssen anwesend sein und einwilligen). Für den Kirchenaustritt von Kindern müssen beide Elternteile persönlich zum Standesamt kommen (Bevollmächtigung ist nicht möglich!). Kinder ab 14 Jahren entscheiden selbst/ohne Eltern.
Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass.
Der Kirchenaustritt wird steuerrechtlich ab dem Folgemonat der Austrittserklärung wirksam.
Für die Austrittserklärung sind pro Person (also auch je Kind!) Gebühren von 25,00 € zu entrichten.
Man erhält eine Bescheinigung über den Austritt aus der Kirche, die man z.B. dem Arbeitgeber vorlegen sollte (damit dies für die Kirchensteuerabzüge berücksichtigt wird).
Anschließend kann man der alt-katholischen Kirche beitreten (also erst Austritt, dann Beitritt). Voraussetzung für einen Beitritt ist, dass man christlich getauft ist und keiner anderen Kirche angehört.
Man erklärt seinen Beitrittswunsch gegenüber einer alt-katholischen Pfarrerin bzw. einem Pfarrer; dies kann formfrei unter Angabe der persönlichen Daten erfolgen, manche Pfarrer bieten auch einen Vordruck für die Beitrittserklärung an; dazu ist beim Pfarramt ein Beitrittsformular erhältlich. Das Beitrittsformular für die Alt-Katholische Gemeinde Wilhelmshaven finden Sie nachfolgend, am Ende dieses Textes.
Über den Beitritt beschließt nach geltendem Recht der Kirchenvorstand der jeweiligen Gemeinde, dies i.d.R. innerhalb weniger Tager Tage nach Einreichen Ihrer Beitrittserklärung (längstens innerhalb von acht Wochen). Üblicherweise führt der zuständige Pfarrer ein persönliches Beitrittsgespräch mit dem Beitrittswilligen, um diesen persönlich kennen zu lernen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind (christlich getauft, keiner anderen Kirche angehörig) steht der Aufnahme in die alt-katholische Kirche nichts im Wege. Wer noch nicht christlich getauft ist, kann mit der Beitrittserklärung auch gleich die alt-katholische Taufe beantragen, d.h. er wird auf dem Weg der Eingliederung durch Taufe, Firmung und Eucharistie (Initiationssakramente) Mitglied der alt-katholischen Kirche.
Die Pfarrgemeinde (i.d.R. der Pfarrer) meldet dann den Kirchenbeitritt an das Bürgeramt (z.B. in Wilhelmshaven), damit im Melderegister und in der Folge auch auf der elektronischen Lohnsteuerkarte die neue Konfession eingetragen wird. Man sollte den Arbeitgeber jedoch unabhängig davon sofort über den Wechsel/Beitritt informieren.
Was ist, wenn ich genau in dieser Übergangszeit ein Sakrament benötige? Sobald Sie Ihre Beitrittsabsicht gegenüber einem alt-katholischen Pfarramt erklärt haben, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie in seelsorglichen Notfällen auch den erforderlichen Beistand erfahren. Also z.B. Krankensalbung, Beerdigung …
Möglicher Adressat für einen Beitrittswunsch zur alt-katholischen Kirche / zuständig für die Gemeinde Wilhelmshaven/Niedersachsen-West:
Pfarrer Meik Barwisch
Bülowstr. 9
26384 Wilhelmshaven
oder ein Mitglied des Kirchenvorstands (siehe unter "Kontakt").
erforderliche Angaben für die Beitrittserklärung:
Ein Formular zur Beitrittserklärung zur Alt-Katholischen Gemeinde Wilhelmshaven finden Sie nachfolgend als PDF-Download.
Der Arbeitgeber wird anschließend automatisch über den Konfessionswechsel unterrichtet, damit die Kirchensteuer korrekt abgeführt werden kann (jedoch sollte man (sofern abhängig beschäftigt) seinen Arbeitgeber über den Wechsel der Konfession informieren. Der Arbeitgeber muss dann die Kirchensteuer für „alt-katholisch = Kennziffer 63 abführen).
Gerne senden wir Ihnen dieses Formular auch als Word-Datei zu, damit Sie es gleich am Computer ausfüllen können. Einsendung an uns bitte im Original (per Post oder persönliche Übergabe).